Der BGH hat jetzt entschieden, dass Rollstuhlfahrer das Flugzeug als Erste verlassen dürfen.
Im vorliegenden Rechtsstreit ging es darum, dass ein Rollstuhlfahrer als letzter das Flugzeug verlassen durfte – und daher seinen Anschlussflug verpasste.
Die Richter urteilten nun, dass dem Rollstuhlfahrer eine Entschädigung für die Verspätung zusteht. Darüber berichtete die Tagesschau. Mehr dazu hier: