Wussten Sie, dass Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern mindestens 5 % Ihrer Arbeitsplätze durch Menschen mit Behinderung besetzen müssen?
Für jeden nicht besetzten Platz muss eine Ausgleichsabgabe entrichtet werden. Sie beträgt zwischen 125,- € und 320,- € pro Monat und unbesetztem Pflichtplatz – je nach Beschäftigungsquote schwerbehinderter Mitarbeiter.
50 % des auf die Arbeitsleistung der reha gmbh entfallenden Rechnungsbetrages können auf diese Abgabe angerechnet werden.
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