Neue Broschüre: CarSharing für Menschen im Rollstuhl
Die Stiftung Rückhalt stellt Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern kostenlos Fahrzeuge mit Rampe zur Verfügung.
Vor kurzem erschien eine neue Broschüre zu diesem Angebot. Sie ist kostenlos anzufordern unter:
info@stiftung-rückhalt.de
Europäische Entlohnungskonferenz im E-Werk Saarbrücken
Am 15. und 16.09.2021 war das E-Werk in Saarbrücken Austragungsort der 1. Europäischen Entlohnungs-Konferenz.
Experten aus Arbeitswelt, Wissenschaft und Politik diskutierten Möglichkeiten einer gerechten Entlohnung von Menschen mit Behinderung in Europa.
Was so selbstverständlich klingt, ist leider auch heute noch immer nicht Realität. Für eine Vollzeitarbeit erhalten sie oftmals lediglich 170 bis 200 Euro Lohn pro Monat.
Auch der Saarländische Rundfunk hat über die Konferenz berichtet. Bitte klicken Sie dazu auf den Link „Zum Bericht“.
Kostenlose Videokurse
Wollt Ihr lernen, wie man eine Kamera bedient, einen Film dreht, selbst schneidet, vertont und anschließend im Internet veröffentlicht?
Der Verein GRENZENLOS e.V. in Dillingen bietet ab Oktober 2021 6-wöchige Kurse an, die Grundlagen für eigene Videobeiträge und Filme mit dem Handy oder vereinseigenen professionellen Kameras zu erlernen.
Die Kurse richten sich an Menschen mit und ohne Behinderung im Alter zwischen 14 und 25 Jahren.
Weitere Informationen erhaltet Ihr per Mail an:
horst.friedrich@passgenau-ev.de
Chor „notenlos“
Ein Datum für das erste Treffen der Mitglieder des Chores „notenlos“ hat der Verein passgenau e.v. ja bereits angekündigt:
Donnerstag, 28.10. 18.30 Uhr
Heute verraten wir auch, wo das Treffen stattfinden wird:
MarketingCenter der reha gmbh
Konrad-Zuse-Straße 1 – auf den Saarterrassen.
Wer Interesse hat, in einer lockeren Gemeinschaft ohne Zwang mitzumachen und zwei mal im Monat lauthals nach Herzenslust seine Lieblingslieder zu singen, ist bei uns genau richtig.
Anmelden könnt Ihr Euch jetzt schon:
info@passgenau-ev.de
Beschlossen: Assistenz im Krankenhaus kommt – in einem Jahr
Viele Jahre haben sich der bvkm und sämtliche Selbsthilfeverbände behinderter Menschen für die Finanzierung der Assistenz im Krankenhaus eingesetzt.
Jetzt hat der der Bundesrat beschlossen: Wenn ein Mensch mit Behinderung von einer Person aus seinem privaten Umfeld begleitet wird, zahlt dies die Gesetzliche Krankenversicherung.
Begleiten Mitarbeiter einer Wohneinrichtung, müssen die Kosten von der Eingliederungshilfe übernommen werden. Voraussetzung hierbei ist jedoch, dass der behinderte Mensch Anspruch auf Eingliederungshilfe hat.
Es gibt aber noch einen Haken: Die Neuregelung tritt erst in einem Jahr in Kraft. Und es soll noch in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren geklärt werden, ob weitere Personen anspruchsberechtigt sind.