Viele Jahre haben sich der bvkm und sämtliche Selbsthilfeverbände behinderter Menschen für die Finanzierung der Assistenz im Krankenhaus eingesetzt.
Jetzt hat der der Bundesrat beschlossen: Wenn ein Mensch mit Behinderung von einer Person aus seinem privaten Umfeld begleitet wird, zahlt dies die Gesetzliche Krankenversicherung.
Begleiten Mitarbeiter einer Wohneinrichtung, müssen die Kosten von der Eingliederungshilfe übernommen werden. Voraussetzung hierbei ist jedoch, dass der behinderte Mensch Anspruch auf Eingliederungshilfe hat.
Es gibt aber noch einen Haken: Die Neuregelung tritt erst in einem Jahr in Kraft. Und es soll noch in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren geklärt werden, ob weitere Personen anspruchsberechtigt sind.